Die Textilkennzeichnungsverordnung

oder

VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. September 2011
über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Ihr habt es sicher schon in einigen Shops und Blogs gelesen, es gibt eine Verordnung die uns als Strickerinnen, Spinnerinnen, Färberinnen und DaWanda-Verkäuferinnen betrifft und den Hals  brechen könnte, da zugleich Abmahnwellen unterwegs sind.

Tina hat hier schon das Wesentliche zusammengefasst, deshalb hier nur noch ein paar weitere Gedanken von mir.

Zum einen – die EU bekleckert sich ja nicht unbedingt immer mit Ruhm bei solchen Verordnungen. Erinnert sich noch jemand an den Schnellschuss, als vor kurzem Tagesmütter als gastronomische Betriebe eingeordnet worden sind, mit Hygienevorschriften und allem drum und dran ? Ich will sagen, oftmals sind Verordnungen nicht ausgegoren, die Konsequenzen sind nicht hinreichend geprüft und im Nachhinein wird heimlich still und leise korrigiert oder eine Ausnahmeregelung für Tatbestände geschaffen, an die man vorher einfach nicht gedacht hat.

Ich kenne den Hintergrund dieser geänderten Verordnung nicht, kann mir aber vorstellen, dass man den europäischen Binnenmarkt schützen wollte. Vielleicht gab es in der Textilindustrie der großen Produktionsländer China, Indien usw. da Wildwuchs und einen Wust von Materialbezeichnungen, der teils unzutreffend ist und nach Meinung der EU den europäischen Verbraucher irritiert und zwar in einem solchen Umfang, dass eine Regelung in einer abschließenden Liste her musste.

Mit Sicherheit ist man da über das Ziel hinaus geschossen. Denn wiederum ist der Verbraucher irritiert. Wenn ich auf meinen Wolleknäueln oder dem neu gekauften Pullover 100% Wolle lese, BIN ich irritiert. Ist Wolle denn nun die kratzige Wolle aus der mir meine Oma immer Pullover stricken wollte oder ist Wolle dieses kuschelige Merino, das ich gar nicht mehr ausziehen mag?

Frau Wo aus Po hat es auf den Punkt gebracht: Ich möchte auf meiner Flasche Wein auch nicht nur 100% Wein oder „Rotwein“ lesen, sondern eben eben auch „Dornfelder“ aus …… oder was auch immer ihr lieber mögt.

Aber das ist noch nicht alles, Wolle kann zugleich ein Gemisch aus „Fasern von der Schafschur und den Haaren der nachstehenden Tiere (Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmirziege, Angoraziege, Angorakanin, Vikunja, Yak, Guanako, Kaschgoraziege, Biber, Fischotter) sein“(Zeile 2 der Tabelle 1). Der neue Wollpullover besteht aus Schaf, Biber und Fischotter ? Und es steht 100% Wolle drauf, kaum zu glauben.

Doch damit nicht genug, ich vermisse auf der Liste auch andere Strickfasern, z.B. die Sojafasern, Bambus, die sich im Wollknäuel schon etabliert haben und z.B. Milchwolle. Während man letztere vielleicht bei den Chemiefasern findet, da sie aus dem Milcheiweiß besteht und chemisch aufbereitet ist, sind die gängigen Naturfasern m.E. nicht alle aufgeführt. Diese Fasern unter der Rubrik48 zu subsumieren, als Fasern aus verschiedenen oder neuartigen Stoffen, die vorstehend nicht aufgeführt sind, scheint mir auch etwas verkehrt zumal sich die dortige Beschreibung:

Bezeichnung entsprechend dem Stoff, aus dem sich die Fasern zusammensetzen, z. B. Metall (metallisch, metallisiert), Asbest, Papier, mit oder ohne Zusatz „Faser“ oder „Garn“
Fasern aus verschiedenen oder neuartigen Stoffen, die vorstehend nicht aufgeführt sind

bei positiver Betrachtung eher nach Feuerwehranzügen anhört als nach Strickwolle.

Ich finde es schade, dass die Hersteller und viele Tausende Shops und Kleinanbieter erst einmal ihr Angebot dieser Verordnung anpassen müssen und ich finde es überhaupt nicht akzeptabel, dass eine Abmahnwelle durch das Land zu rollen scheint. Kein Verbraucher im Bereich der Strickwolle ist durch die Nichtanwendung dieser Verordnung nämlich benachteiligt oder geschädigt.

Wichtig ist es jetzt, die Verbraucherministerien der Länder, des Bundes und die EU über die Auswirkungen dieser Verordnung zu informieren und zu einer Korrektur zu bewegen.